In der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am Montag wurde ausführlich über die Planungen des Investors zum Neubau als Ersatz für das jetzige Kreissparkassengebäudes diskutiert. Vor allem ging es im öffentlichen Teil der Sitzung um die ursprünglich geplante großflächige Nutzung des Erdgeschosses. Schnell wurde in der Diskussion klar, dass sich fraktionsübergreifend die Meinungen pro der nunmehr neu vorgestellten Planung für eine kleinteiligere Nutzung des Erdgeschosses, verbunden mit einem nicht so kompakten Baukörper wie ursprünglich vorgesehen, entwickelten. Nach weiterer nicht öffentlicher Diskussion bat der Ausschussvorsitzende, Werner Rütz, die Mitglieder des Ausschusses um ihr Votum, ob der Investor grundsätzlich die Ursprungsplanung oder die neu vorgestellte weiterführen solle. Mit 10 zu 1 Stimmen sprach sich der Ausschuss für die Weiterführung der neu vorgestellten Planung aus. Unser Fraktionsmitglied Klaus-Peter Roggon (Städteplaner und Architekt), der grundsätzlich ebenfalls für die kleinteilige Lösung ist, sprach sich trotzdem gegen den Beschlussvorschlag aus, weil ihm dieser zu weitgehend wäre; sprich, er befürchte, dass der Investor ihn als „Freibrief“ für die weitere Planungen des Baus selbst verstehen könne (so begründete er seine Bedenken im nicht öffentlichen Teil der Sitzung). Er hätte also aus denselben Gründen auch gegen die zweite Variante gestimmt. Von daher bestand im Bauausschuss einhelliger Konsens darüber, dass eine Discounter-Lösung an dieser sensiblen Stelle der Stadt nicht gewünscht ist.
Nach der ersten Vorstellung der Ursprungsplanung im Herbst letzten Jahres hatten viele Hintergrundgespräche stattgefunden, allein drei unter Beteiligung aller Fraktionen, von denen zwei dann mit dem Investor und eines mit dem ursprünglich vorgesehen Betreiber des Discounters stattfanden. Schon hier wurde dem Vertreter des Investors Modulus, Holger Eickhoff, klar, so seine Ausführungen in der Sitzung am Montag, dass erhebliche Bedenken seitens der politischen Vertreter gegen diese Planungen bestünden. So gab es im weiteren Verlauf noch diverse weitere Gespräche mit einzelnen Fraktionen, auch mit der unseren, im Hintergrund, die zu einer alternativen Planung geführt hätten. Die Tatsache, dass eine Fraktion im Vorfeld der Sitzung mit vertraulichen Informationen aus einem solchen Gespräch, unabgestimmt und nicht autorisiert, an die Öffentlichkeit gegangen wäre, verurteilte er mit deutlichen Worten. Selbst seiner Bitte, die diesbezügliche Pressemitteilung zurückzuziehen, sei man nicht gefolgt. Über den damit verbundenen Vertrauensverlust entspann sich dann auf Antrag der CDU eine längere Diskussion, über die sicherlich in Kürze in der MARKT Wochenzeitung zu lesen sein wird.
Uwe Martens - Fraktionsvorsitzender
Seit September 2020 hat unsere Fraktion versucht, im Planungs-, Bau- und Umweltausschuss und der Stadtvertretung eine Mehrheit für die Möglichkeit der 20-jährigen Verrentung von Straßenausbaubeiträgen in der diesbezüglichen Ratzeburger Satzung zu verankern. Nachdem das erfolglos war, bzw. es nur zu einem Minimalkonsens mit einer 10-jährigen Verrentungsmöglichkeit mit relativ hohen Jahresleistungen gekommen war, kam die Satzung wegen formaler Änderungserforderlichkeiten in der gestrigen Sitzung der Stadtvertretung (31.01.) noch einmal auf den Tisch. Hier stand nun zur Debatte, entweder die von uns schon lange gewünschte Möglichkeit zu beschließen oder aber auf die Möglichkeit der Verrentung völlig zu verzichten. Hierüber wurde gestern noch einmal ausführlich auf sachlicher Ebene diskutiert. Letztendlich konnten wir für unser Ansinnen doch noch die erforderliche Mehrheit organisieren - dieses vor allem, weil sich die CDU-Fraktion nun ebenfalls zu dieser bürgerfreundlichen Möglichkeit bekannte. Lediglich die Fraktion der FRW und Dr. Walter von Bündnis 90/Die Grünen argumentierten beharrlich gegen die unseres Erachtens sehr guten Argumente zur Einführung dieser Möglichkeit. Sie sprachen sich dann bei der Abstimmung entsprechend dagegen aus.
Wir freuen uns, dass Ratzeburger Bürgerinnen und Bürger nunmehr die Möglichkeit haben, voraussetzungslos von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu können. Eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist bei derartigen Anträgen nicht erforderlich!
Grundsätzlich kämpfen wir im kommenden Landtagswahlkampf allerdings dafür, die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen künftig gesetzlich zu verbieten, damit sie nicht mehr erhoben werden dürfen. Entsprechende Ausgleichsmittel müssten uns als Kommune dann vom Land gezahlt werden. Die augenblickliche Lösung, es den Kommunen selbst zu überlassen die Beiträge abzuschaffen, ist uns, wie so einigen Kommunen mehr in Schleswig-Holstein, aus finanzieller Sicht leider nicht möglich.
03.09.2026, 15:00 Uhr - 10.09.2026, 17:00 Uhr Rathaus-Boule
10.09.2026, 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Rathaus-Boule
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01.10.2026 Rathaus-Boule